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2. Qualitätsstandards für AnwenderInnen von Systemaufstellungen (SyA) im Bereich von Psychotherapie (Pth) und psychosozialer Beratung (psB)
Diese Qualitätskriterien betreffen AnwenderInnen von Systemaufstellungen im Gruppensetting von Psychotherapie (Pth) und psychosozialer Beratung (psB).
2.1. Persönliche Grundvoraussetzungen
• berufliche Grundqualifikation gemäß Punkt 2.4.1.
• Nachweis von Berufserfahrung gemäß Punkt 2.4.2.
• Nachweis über das Mindestalter gemäß Punkt 2.4.3.
2.2. Grundfertigkeiten und SyA-Kompeten
•Nachweis der Aus- bzw. Fortbildung und/oder einer ausreichenden Praxis des Leitens von Gruppen gemäß Punkt 2.4.4.
• Selbsterfahrung mit SyA gemäß Punkt 2.4.5.
• Weiterbildungen im Systeme-Stellen gemäß Punkt 2.4.6.
• Praxisnachweis im Systeme-Stellen gemäß Punkt 2.4.7.
• Nachweis von Reflexion der eigenen Aufstellungstätigkeit gemäß Punkt 2.4.8.
2.3. Einhalten des Verhaltenskodex
• Im Bewusstsein der Menschenwürde verhält sich der Systemaufsteller/die Systemaufstellerin im Pth- + psB-Kontext achtsam, wertschätzend, respektvoll, neutral und allparteilich gegenüber den KlientInnen und allen an der SyA Teilnehmenden.
• Er/sie prüft, ob die eigene fachliche Kompetenz zur professionellen Bearbeitung des Anliegens mit Hilfe der SyA ausreicht. Der Systemaufsteller/die Systemaufstellerin stellt sicher, dass das Anliegen im jeweiligen Setting bearbeitet werden kann.
• Den KlientInnen werden die Möglichkeiten und Grenzen der SyA dargelegt und es wird für Vertraulichkeit der Inhalte gesorgt.
• Der Systemaufsteller/die Systemaufstellerin hat die Verantwortung für die Leitung bzw. Gestaltung des Prozesses.
• Er/sie nimmt regelmäßig an Fortbildung und Supervision/Intervision teil.
• SystemaufstellerInnen verhalten sich untereinander respektvoll und kooperativ. Sie bemü-hen sich im Mitbewerb um Fairness und Kollegialität.
• Sie wahren und fördern durch ihre Haltung und ihre Arbeitsweise das Ansehen der SyA.
2.4. Kriterien für das Profil eines Systemaufstellers / einer SystemaufstellerIn im
Pth+PsB-Kontext
2.4.1. Berufliche Grundqualifikation
• PsychotherapeutInnen
• Ärzte/Ärztinnen für psychotherapeutische Medizin
• Lebens- und SozialberaterInnen
• PsychologInnen mit folgenden Zusatzqualifikationen:
- 260 Stunden Theorie & Methodik der (psychosozialen) Beratung
- 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung
- 100 Stunden Krisenintervention inkl. Diagnostik und Traumaarbeit
- 80 Stunden Gruppensupervision der Beratungstätigkeit
- 50 Stunden Einzelselbsterfahrung (bei max. 2 PsychotherapeutInnen,
Lebens- und SozialberaterInnen, Arzt/ÄrztInnen für psychotherapeutische
Medizin)
- 20 Stunden Einzelsupervision der Beratungstätigkeit
Alle, in deren Berufsbild die Behandlung psychisch bzw. psychosomatisch erkrankter Menschen nicht beinhaltet ist, verpflichten sich, mit ihren KlientInnen in einem Vorgespräch die psychische Belastbarkeit abzuklären. Im Falle eines krankheitswertigen psychischen Zustandsbildes sind sie verpflichtet, diese KlientInnen an entsprechende Spezialisten weiterzuleiten.
2.4.2. Nachweis von Berufserfahrung
• 3 Jahre Berufserfahrung (mindestens 400 Stunden) als ausübender Psychotherapeut/ausübende Psychotherapeutin
• 3 Jahre Berufserfahrung (mindestens 400 Stunden) als Arzt/Ärztin für psychotherapeutische Medizin
• 3 Jahre Berufserfahrung (mindestens 600 Stunden) als ausübender Lebens- und Sozialberater/ausübende Lebens- und Sozialberaterin nach Abschluss der Ausbildung und Nach-weis der Gewerbeberechtigung oder
• 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung + Nachweis eines Abschlusszertifikates einer Lebens- und Sozialberater-Ausbildung + Nachweis der für die Gewerbeberechtigung erforderlichen Kriterien (s. Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung vom 14. Februar 2003)
• PsychologInnen: 3 Jahre beratende Berufserfahrung (mindestens 600 Stunden)
2.4.3. Nachweis über das Mindestalter
• Mindestens 30 Jahre
2.4.4. Nachweis der Aus- bzw. Fortbildung oder Praxis im Leiten von Gruppen
• mindestens 7 Tage Aus- bzw. Fortbildung in Methodik und Didaktik + 25 Tage Praxis im Leiten von Gruppen oder
• mindestens 35 Tage (à 8 Einheiten) Praxis im Leiten von Gruppen innerhalb der letzten 5 Jahre
2.4.5. Weiterbildungen in SyA
1. innerhalb eines Weiterbildungscurriculums
oder
2. im Modulsystem bei unterschiedlichen Anbietern
• mindestens 15 Tage (120 Einheiten) Theorie & Methodik von SyA
• mindestens 9 Tage (72 Einheiten) Teilnahme an Selbsterfahrungsseminaren in SyA
• mindestens 5 Tage (40 Einheiten) Supervision
• mindestens 5 Selbstlerntage (40 Einheiten), z.B. Peergroup oder Intervision
• mindestens 6 Tage (48 Einheiten) teilnehmende Beobachtung (Hospitation)
2.4.6. Selbsterfahrung mit SyA
• Nachweis über mindestens 5 Aufstellungen (davon mindestens 2 im Gruppensetting) zu eigenen Themen, wovon 2 Aufstellungen zum eigenen Familiensystem (sowohl als auch Herkunfts- und Gegenwartssystem) sein sollen.
2.4.7. Praxisnachweis in SyA
• eigenständige Durchführung von mindestens 100 selbst geleiteten Systemaufstellungen im Gruppensetting
2.4.8. Nachweis von Reflexion der eigenen Aufstellungstätigkeit
• durch Intervision, Supervision oder Lernwerkstatt
o seit mindestens einem Jahr
o mindestens 4 Tage (32 Einheiten) pro Jahr
o Intervisionskolleginnen bzw. Supervisorinnen haben SyA-Feldkompetenz
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Quelle: https://www.forum-systemaufste... / vom 02.05.2022