In Punkt 1 wird auf die Herkunft der psychotherapeutischen Arbeit mit dem Familiensystem eingegangen, deren Wurzeln unter anderem in der Systemischen Familientherapie und im Psychodrama liegen. Zweck dieser Techniken ist es, die familiären Beziehungen und das Beziehungsnetzwerk innerhalb einer Familie auch räumlich spür- und erfahrbar zu machen. In gruppentherapeutischen Situationen wird Gruppenmitgliedern die Rolle von Familienmitgliedern zugewiesen und diese werden soziometrisch zueinander aufgestellt und analysiert. Familienaufstellungen werden mittlerweile auch von anderen Berufsgruppen angeboten und nicht nur von Psychotherapeut*innen.
Punkt 2 benennt die Ziele von Aufstellungen. Es geht in erster Linie um Informationsgewinn zu wichtig erscheinenden Bezugspersonen. Außerdem sollen hemmende und kränkende Beziehungsmuster erkannt, reflektiert und verändert sowie wenig genutzte Potenziale und Ressourcen im aktuellen Leben besser erfasst und ausgeschöpft werden.
Punkt 2.1 geht auf unterschiedliche Zielsetzungen im psychotherapeutischen und beratenden Kontext ein. In der Psychotherapie geht es insbesondere um die Linderung von Leidenszuständen. Psychotherapeut*innen, die mit Aufstellungen arbeiten, müssen in diesem Bereich nachweislich Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben. Im beratenden Kontext geht es hingegen in erster Linie um Ressourcenerweiterung. Außerhalb der Psychotherapie richten sich Aufstellungsangebote an gesunde Menschen ohne erhöhten Leidensdruck.
Punkt 2.2 betont den Tätigkeitsvorbehalt der Behandlung von psychosomatisch bedingten Leidenszuständen und hebt hervor, dass dies Ärzt*innen, Klinischen und Gesundheitspsycholog*innen sowie Psychotherapeut*innen vorbehalten sei. Aufstellungsarbeit von anderen als den genannten Berufsgruppen darf nur beratend sein. Jede Verknüpfung mit Behandlung von psychischen, somatischen und psychosomatischen Leidenszuständen ist unzulässig und strafbar. Auch indirekte Angebote der Linderung, Besserung oder Heilung sind diesen Berufsgruppen untersagt.
In Punkt 3 wird auf das Anforderungsprofil an Aufsteller*innen aus der Sicht von Teilnehmer*innen eingegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine psychotherapeutische oder ärztliche Beratung vor der Teilnahme an einer Aufstellung dringend empfohlen wird, um die Belastung und Belastbarkeit in der derzeitigen Lebenssituation zu klären. Indirekt wird empfohlen, Aufstellungen nur bei eigetragenen Psychotherapeut*innen zu machen, die über eine Zusatzqualifikation als Aufsteller*innen verfügten. Das Angebot eines vorbereitenden Erstgesprächs und etwaiger Nachbereitung der Ergebnisse wird als weiteres Qualitätsmerkmal hervorgehoben. Nur falls jemand nicht unter körperlich, psychisch oder sozial erhöhtem Leidensdruck stehe, wird eingeräumt, dass Aufstellungen auch bei Personen gemacht werden können, die nicht über eine psychotherapeutische Berufsberechtigung verfügten. Der*die Konsument*in solle in diesem Fall das Angebot kritisch auf direkte oder indirekte unrealistische Heils- und Problemlösungsversprechen in Zusammenhang mit seiner*ihrer Fragestellung überprüfen.
Link zum Originaltext:
www.sozialministerium.at (PDF-Datei)Quelle: www.sozialministerium.at (BMSGPK), Stand 29.04.2020